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Ein Beschluss über die Abrechnungsspitze ist auch nach der WEG-Reform nur teilweise anfechtbar. Das hat der BGH klargestellt.
Der Arbeitgeber muss bei seiner Antwort genau die gesetzlichen Vorgaben einhalten. Nach § 8 Abs. 5 TzBfG hat er dem Arbeitnehmer seine Entscheidung spätestens einen Monat vor dem gewünschten Beginn ...